I. Als lizenzierter Reiseveranstalter wendet ADVPoland.pl eine Stornierungs- und Rückerstattungspolitik an, die auf den geltenden Gesetzen basiert:
Gesetz über touristische Veranstaltungen und damit zusammenhängende touristische Dienstleistungen vom 24. November 2017 und Gesetz über Sonderlösungen zur Vorbeugung, Verhütung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und durch sie verursachten Krisensituationen.
II. Umbuchung der Reiseleistung und Absage der Teilnahme des Reisenden an der gebuchten Reiseveranstaltung, d.h. Rücktritt vom Vertrag.
Der Reisende hat das Recht, die Reiseleistung jederzeit vor Beginn der Reiseleistung umzubuchen. In diesem Fall erhebt der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr für die Änderung der Reservierung in Höhe von 150 PLN für jede im Antragsformular angegebene Person, auf die sich die Änderung bezieht. Eine solche Änderung kann bis spätestens 31 Tage vor dem Tag des Beginns der touristischen Veranstaltung vorgenommen werden.
Der Reisende, der eine Buchung vorgenommen hat, kann jederzeit vor Beginn der touristischen Veranstaltung vom Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts (Stornierung der Teilnahme an der gebuchten touristischen Veranstaltung) hat der genannte Reisende eine Stornogebühr für die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung zu zahlen. Die Höhe dieser Gebühr entspricht dem Preis der touristischen Veranstaltung abzüglich der ersparten Aufwendungen oder der Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der betreffenden touristischen Leistungen, mindestens jedoch der Höhe der Stornogebühr:
250 Euro - im Falle einer schriftlichen Rücktrittserklärung, die dem Veranstalter mindestens 90 Tage vor Beginn der touristischen Veranstaltung zugeht,
300 Euro - im Falle einer schriftlichen Rücktrittserklärung, die beim Veranstalter weniger als 90 Tage vor Beginn der touristischen Veranstaltung eingeht.
Die Stornogebühr deckt die pauschal ermittelten Kosten des Veranstalters für die anderweitige Nutzung der touristischen Leistung (Wiederverkauf der touristischen Leistung).
Die Stornogebühr, einschließlich der oben genannten Bearbeitungsgebühr, wird von den vom Reisenden geleisteten Zahlungen abgezogen. Die Begleichung der Stornogebühr (Erstattung der gesamten oder eines Teils der vom Reisenden geleisteten Zahlung nach Abzug oder Aufforderung zur Nachzahlung) erfolgt spätestens 14 Werktage nach Beendigung der touristischen Veranstaltung, auf die sich die Stornierung bezieht.
Auf Antrag des Reisenden hat der Veranstalter die Höhe der Rücktrittsgebühr zu begründen.
III. Absage der touristischen Veranstaltung durch den Veranstalter.
Der Reiseveranstalter kann den Vertrag über die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung kündigen [Gesetz über touristische Veranstaltungen ... Art. 47 Punkte 4 und 5] und dem Reisenden die für die touristische Veranstaltung geleisteten Zahlungen ohne zusätzliche Entschädigung oder Entschädigung vollständig zurückerstatten, wenn:
1. die Zahl der angemeldeten Personen unter der im Vertrag über die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung angegebenen Mindestzahl liegt und der Reiseveranstalter dem Reisenden die Kündigung des Vertrags über die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung innerhalb der im Vertrag über die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung angegebenen Frist mitgeteilt hat, spätestens jedoch:
a) 20 Tage vor Beginn der touristischen Veranstaltung, die länger als 6 Tage dauert,
b) 7 Tage vor Beginn der touristischen Veranstaltung von 2-6 Tagen Dauer,
c) 48 Stunden vor Beginn der touristischen Veranstaltung, die weniger als 2 Tage dauert, oder
Der Reiseveranstalter erstattet die in Artikel 47 Absätze 4 und 5 genannten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags über die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung.
2. den Vertrag über die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ausbruch des SARS-CoV-2-Virus stehen, nicht erfüllen kann. Die Kündigung des Vertrags wird 180 Tage nach dem Datum der Mitteilung des Reiseveranstalters an den Reisenden über die Kündigung des Vertrags über die Teilnahme an der touristischen Veranstaltung rechtswirksam.
In dem oben genannten Fall wird der Reiseveranstalter ADVPoland.pl am Tag der Benachrichtigung des Reisenden über die Situation (Unfähigkeit, den Vertrag über die touristischen Dienstleistungen zu erfüllen) dem Reisenden für die Dauer der Wartezeit der Beendigung des Vertrages [180 Tage] einen VOUCHER in Höhe der geleisteten Zahlung ausstellen.
Der Reisende, der im Besitz des VOUCHERs ist, hat die folgenden Möglichkeiten:
-
den VOUCHER sofort zu verwenden, indem er das bezahlte Guthaben auf eine andere touristische Veranstaltung überträgt
-
den VOUCHER innerhalb von 180 Tagen für eine andere touristische Veranstaltung zu verwenden
-
den VOUCHER für einen Zeitraum von 24 Monaten für andere touristische Veranstaltungen aufbewahren
-
den VOUCHER nach 180 Tagen (gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des VOUCHERs) gegen eine Rückerstattung in Höhe der geleisteten Zahlung umtauschen. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags.
IV. Zusätzlicher Schutz des Reisenden
Wir empfehlen für jede Buchung eines Reisenden den Abschluss einer zusätzlichen, umfassenden Reiserücktrittsversicherung ALL RISK, die u.a. folgende Leistungen abdeckt:
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plötzliche Erkrankung, einschließlich eines positiven COVID19-Testergebnisses
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Reiseunterbrechung aufgrund von Krankheit
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Verschlimmerung einer chronischen Krankheit
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Komplikationen während der Schwangerschaft eines geliebten Menschen
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Tod des Versicherten und seiner Angehörigen
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Verlust des Arbeitsplatzes
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Aufnahme einer neuen Tätigkeit durch den Versicherten oder eine mitversicherte Person zum Zeitpunkt einer geplanten Reise
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gemeldeter Diebstahl der Dokumente des Versicherten und des Mitversicherten (Personalausweis, Reisepass).
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Dokumentierte Gründe, die der Durchführung der geplanten Reise entgegenstehen
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Wir empfehlen beim Kauf des Flugtickets den Abschluss einer ALL RISK-Rücktrittsversicherung.